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Versicherungs- und Erstattungsfragen

Liebe Patienten!

Wir untersuchen, beraten und behandeln Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus, müssen aber dabei die jeweiligen Rahmenbedingungen beachten.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Die Behandlung gesetzlich Versicherter erfolgt entsprechend Sozialgesetzbuch (SGB), fünftes Buch (V).

In §12 (Wirtschaftlichkeitsgebot) heißt es:

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
(2) Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.

Für die Zahnheilkunde bedeutet dies, dass viele medizinisch sinnvolle und erfolgversprechende Möglichkeiten der Behandlung aus wirtschaftlichen Gründen nicht, nicht vollständig oder nur bei bestimmten formalen (nicht medizinischen) Voraussetzungen Bestandteil der Leistungen der GKV sind.

In diesen Fällen erfolgt die Berechnung der Behandlung wie bei Privatversicherten nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Selbstverständlich werden wir Sie vor der Behandlung über die Kosten der Behandlung aufklären und Ihnen einen Kostenvoranschlag zur Unterschrift vorlegen. Wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Sie Unterlagen für die Abrechnung mit einer privaten Zusatzversicherung benötigen.

Private Krankenversicherung (PKV):

Der Versicherungsfall ist die “medizinisch notwendige Heilbehandlung”. Ein Wirtschaftlichkeitsgebot existiert nicht. Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach den Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). Bei Bedarf erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag.

Bitte beachten Sie, dass ein Behandlungsvertrag alleine zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt besteht. Der Vertrag des Patienten mit seiner Krankenversicherung und dessen Auswirkungen auf Erstattungen haben keinen Einfluss auf die Behandlung und ihre Berechnung.

Wir unterstützen Sie jedoch gerne, sollten Sie bei aufwändigen Behandlungen für die Erstattung durch Ihre Versicherung Erläuterungen der medizinischen Notwendigkeiten oder andere Unterlagen benötigen.